ELEKTRISCHE PRÜFUNG VON EINSATZFAHRZEUGEN
NACH DGUV VORSCHRIFT 3
Vorschriften zu Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift
Der sichere Betrieb aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist nur dann zuverlässig und korrekt möglich, wenn der ordnungsgemäße Zustand auf Dauer sichergestellt ist. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) legt Prüffristen und Prüfarten fest. Die entsprechenden Durchführungsanweisungen (DA) geben an, wie die Schutzziele erreicht werden können.
Die Vorschrift umfasst 7 Schritte:
- Sichtprüfung
- Prüfung von Schutzleiter PE und Potenzialausgleich
- Prüfung der Isolation
- Prüfung der Abschaltbedingungen
- Prüfung der Schutzeinrichtungen
- Erdungsmessung
- Prüfprotokoll